... gibt es bei uns für jeden Verkäufer, der uns mit dem Verkauf der bewerteten Immobilie beauftragt, im Rahmen der Marktwertermittlung. Oft kommt es vor, dass bis zur endgültigen Entscheidung zum Verkauf der Immobilien einige Zeit vergeht. Ein dann bereits gezahltes Honorar für unsere Marktwertermittlung, wird Ihnen von uns erstattet, sobald wir unsere Courtage aus diesem Verkaufsauftrag erhalten haben.
Für alle anderen Fälle gilt die zwischen Ihnen und uns getroffene Honorarvereinbarung.
Aktuell gelten folgende Preise: